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   OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93   

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https://dejure.org/1994,3270
OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93 (https://dejure.org/1994,3270)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.1994 - 2 U 200/93 (https://dejure.org/1994,3270)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 1994 - 2 U 200/93 (https://dejure.org/1994,3270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; PflVG §§ 1 3 6
    Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    War ein beschädigtes Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt nicht haftpflichtversichert, dann fehlte dem Geschädigten rechtlich jegliche Nutzungsmöglichkeit - deshalb kann dann auch keine Ausfallentschädigung gefordert werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Unfallbedingter Ausfall eines Kraftfahrzeugs; Haftpflichtversicherungsschutz; Unfallzeitpunkt; Vorläufige Deckungszusage; Haftpflichtversicherungsvertrag; Einlösungsprämie

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93
    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, so auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).

    Einer besonderen auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHSt 33, 172, 175).

    Eine Rücktrittserklärung des Versicherers - und dieser gleichstehend auch der mangels einer solchen Erklärung in Betracht kommende fingierte Rücktritt nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VVG - bezieht sich demgegenüber auf den - infolge Annahme des Vertragsantrags zustande gekommenen - endgültigen Versicherungsvertrag (BGHSt 33, 172, 175).

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93
    Denn ... nach der Neufassung des PflVG vom 5.4.1965 ist nur noch entscheidend, daß während des Gebrauchs des Kfz auf öffentlichen Straßen ein Haftpflichtversicherungsvertrag nicht (mehr) bestand (BGHSt 32, 152, 156).
  • OLG Naumburg, 13.02.1997 - 3 U 179/95

    Kündigung eines Pkw-Leasingvertrages durch Veräußerung des Pkw; Konkrete

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  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 15 U 53/16

    Wirksamkeit von in Gesellschafterversammlung einer KG gefasster Beschlüsse

    Dabei kann eine konkludente Zustimmung zur Bilanzfeststellung und damit zur Feststellung des Jahresabschlusses an sich insbesondere dann erfolgen, wenn - wie hier - eine bestimmte Form für eine einvernehmliche Bilanzfeststellung bzw. Beschlussfassung über die Feststellung gesellschaftsrechtlich nicht vorgesehen ist (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, S. 149; Staub/Kasper, a.a.O., § 167 HGB Rdn. 7).
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